@article{Froniewski_2019, title={Sakrament namaszczenia chorych w nauczaniu XVI-wiecznych Ojców reformacji}, volume={22}, url={https://ojs.academicon.pl/wpt/article/view/2769}, DOI={10.34839/wpt.2014.22.1.51-66}, abstractNote={<p>De captivitate Babylonica ecclesiae (1520) von M. Luther ist das wichtigste Werk für die Reformationssakramentenlehre. Der Reformator aus Wittenberg erkannte in diesem Buch nicht den Text von dem Jakobusbrief 5,14-16 als die biblische Grundlage der Einsetzung des Sakraments der Krankensalbung an. Nach seiner Meinung, hat kein Apostel die Autorität, ein Sakrament einzusetzen – das durfte nur Christus selbst tun und aus diesem Grund ist das für Luther der bedeutungsvollste Mangel der Krankensalbung als ein Sakrament. Die Darstellung im Jakobusbrief 5,14-16 setzte er mit der wundertätigen Fähigkeit der Apostel im Markusevangelium 6,13 gleich. Doch ließ er in seinen späteren Schriften zu, dass die Krankensalbung in der Krankenseelsorge gespendet werden durfte, aber auf keinen Fall als das Sakrament anzuerkennen ist. In den lutherischen Bekenntnisschriften wurde die Krankensalbung ausschließlich in der von Melanchthon redigierten Apologie der Confessio Augustana (XIII,6) erwähnt, wo sie als die von den Kirchenvätern übernommene Zeremonie anerkannt wurde, die nicht unerlässlich für die Erlösung ist. In seinem späteren dogmatischen Traktat Loci praecipui theologici (1559) bezeichnete Melanchthon die damalige katholische Praxis der Letzten Ölung als eine abergläubische Zeremonie. Im Vergleich zu den deutschen Reformatoren ist interessant anzumerken, dass in der schwedischen Reformation das Ritual der Krankensalbung in der liturgischen Agende verblieb, aber trotz alledem als nichtsakramental anzusehen ist. J. Calvin in seiner Institutio christianae religionis (1536) übte am schärfsten an der katholischen Praxis der Letzten Ölung Kritik. Der Kern seiner Kritik kam aus seiner eigenen Auslegung des Textes Jk 5,14-16, den er selbst rein charismatisch interpretierte. Nach dieser Interpretation könnte die Krankensalbung ein sakramentales Zeichen sein, jedoch nur im Zusammenhang mit dem Charisma der Heilung. Da es diese Gabe laut Calvin nur in der Zeit der Apostel gab, darf man nachfolgend die Krankensalbung nicht als ein Sakrament spenden. Es wurde von ihm auch behauptet, dass die Katholiken bei der Spendung der Letzten Ölung die Vorgaben aus dem Jakobusbrief nicht berücksichtigt werden. Es betraf hauptsächlich die Materie, den Spender und die Wirkung der Krankensalbung. Die katholische Entgegnung auf die Kritik der Reformationstheologen waren die vom Tridentinischen Konzil beschlossenen Artikel und Kanones über die Letzte Ölung (1551). Aus Sicht der heutigen Theologie und der erneuerten katholischen Praxis der Krankensalbung nach dem II. Vatikanischen Konzil verloren die Argumente der Reformationstheologen in den meisten Fällen an Bedeutung. In der Gegenwart greifen manche lutherischen und reformierten Kirchen die Krankensalbung wieder auf, aber erkennen sie nach wie vor nicht als Sakrament an.</p>}, number={1}, journal={Wrocławski Przegląd Teologiczny}, author={Froniewski, Jacek}, year={2019}, month={grudz.}, pages={51–66} }