TY - JOUR AU - Kubiś, Adam PY - 2020/03/26 Y2 - 2024/03/29 TI - Biskup Karol Wojtyła, Wikariusz Kapitulny Archidiecezji Krakowskiej a nowy etap dziejów Wydziału Teologicznego w Krakowie JF - Wrocławski Przegląd Teologiczny JA - wpt VL - 19 IS - 1 SE - Z kręgu teologii systematycznej DO - 10.34839/wpt.2011.19.1.37-51 UR - https://ojs.academicon.pl/wpt/article/view/3051 SP - 37-51 AB - <p>Der Artikel von Adam Kubiś stellt das Thema ausschlichlich gestützt auf kirchliche Quellen dar. Er entstand nicht nur gestützt auf schriftliche Quellen, besonders amtliche Dokumente, sondern auch gesützt auf persönliche Erfahrungen des Autors, der in gewisser Weise die akademische Tätigkeit der Krakauer Theologischen Fakultät initiiert hatte (1962–1963). Der Leser wird die Vision der katholischen Lehre in Polen kennenlernen, die Kardinal Karol Wojtyła schon als Kapitular Vikar besass und die er voll verwirklichte, vor allem dank der Fügung vom 16. October 1978, dass das Konklave den Kardinal aus Krakau zum Bischof von Rom wählte. In der Krakauer Zeit konzentrierte sich die Tätigkeit von Kardinal Wojtyła im Bereich des katholischen Hochschulwesens in Polen auf die Verteidigung des Fortbestehens der ehemaligen Theologischen Fakultät der Jagiellonen-Universität an dem Ort, an dem sie von der Königin Hedwig gegründet worden war, und auf den Aufbau eines Netzes von theologischen Hochschulen in Polen: in Wrocław (Breslau), wohin nach dem Zweiten Weltkrieg die Jan-Kazimierz-Universität aus Lwiw (Lemberg) umgezogen war; in Poznań (Posen), als Ausgleich für die für die Kirche verlorene Theologische Fakultät an der Stefan-Batory-Universität in Wilna. In Bezug auf Warschau wurde die von Kardinal S. Wyszyński vertretene die These aufrechterhalten, dass die Theologische Fakultät der Warschauer Universität im Warschauer Priesterseminar weiter besteht und dass über den kirchlichen Status der neuen Akademie der katholischen Theologie mit den staatlichen Stellen in einen Dialog zu treten sei. So verteidigte Kardinal Wojtyła die Zahl von fünf theologischen Fakultäten, die vor 1939 auf dem Gebiet Polens bestanden hatten.Bekanntermaßen bestanden weiterhin zwei „geschlossene” Fakultäten der Jesuiten: die theologische in Warschau und die philosophische in Krakau. Nach Überzeugung von Kardinal Wojtyła sollte man sich nicht davon abhängig machen, was für einen zivilrechtlichen Status diese Hochschulen besitzen, auch wenn man sich darum ständig bemühen sollte. Seiner Überzeugung nach kam es vor allem auf die Entwicklung an, und zwar auf der organisatorischen und auf der wissenschaftlichen Ebene, die analog zu staatlichen Hochschulen verlaufen sollte. Diesem Ziel diente die Kommission des Episkopates für die kirchliche Lehre und vor allem der wissenschaftliche Rat des Polnischen Episkopates, der damals im Bereich der Kirche eine Rolle hatte wie die Zentrale Qualifikationskommission, die im zivilem Schulbereich die Aufsicht führte. Diese Aufgabe konnte die Kirche in Polen gestützt auf die Autorität des Apostolischen Stuhls erfüllen, der – entsprechend dem Kirchenrecht — die alleinige Kompetenz in dieser Hinsicht hatte. Der polnische Staat sollte in erster Linie den Schaden reparieren, der nicht nur der Kirche, sondern auch der nationalen Kultur durch die Entfernung der Theologischen Fakultät der JagiellonenUniversität aus Krakau angetan worden war, die sich nun ohne zivilrechtliche Anerkennung unter dem Patronat ihres Großkanzlers (der Erzbischof von Krakau, Karol Kardinal Wojtyła) und einer kirchlichen Autorität der römischen Kongregation (sub una auctoritate ecclesiastica) entwickelte. Im Ergebnis führten die Krakauer Bemühungen von Kardinal K. Wojtyła und die päpstlichen von Johannes Paul II. im Januar 1989 zur vollen Verwirklichung der Ursprunglichen Idee des Entstehens eines unabhängigen Netzes von kirchlichen Hochschulen, in ihren Rechten vergleichbar mit staatlichen Hochschulen.&nbsp;</p> ER -