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Rezensionsverfahren

  1. Das in der Breslauer Theologischen Rundschau geltende Prüfverfahren entspricht den in der Broschüre des Ministeriums für Wissenschaft und Hochschulbildung mit dem Titel Gute Praxis in Rezensionsverfahren in der Wissenschaft festgelegten Grundsätzen sowie den Bewertungskriterien für wissenschaftliche Zeitschriften, die vom zuständigen Ministerium aktualisiert werden.
  2. Der vorgelegte Artikel sollte erst nach Erfüllung aller formalen Anforderungen rezensiert werden (siehe Richtlinien für Autoren). Die Bewertung des Artikels aus formaler Sicht erfolgt durch die Redaktion (interne Rezension).
  3. Durch die Einreichung eines Artikels zur Veröffentlichung stimmt der Autor dem Rezensionsverfahren zu.
  4. Eine externe Rezension wird von zwei unabhängigen Gutachtern durchgeführt, die als Experten für das Thema des zu veröffentlichenden Artikels gelten und mindestens einen Doktortitel haben.
  5. Ein Artikel, der von einem/einer Doktoranden/-in herausgegeben wird, erfordert die vorherige Zustimmung seines/ihres wissenschaftlichen Betreuers. Dazu füllt der wissenschaftliche Betreuer ein von der Redaktion erstelltes Rezensionsformular aus. Die Rezension des wissenschaftlichen Betreuers wird von der Redaktion nicht als externe Rezension des Artikels angesehen.
  6. Das Rezensionsverfahren wird nach dem Double-blind Peer Review-Modell durchgeführt, d.h. die Identität der Rezensenten ist dem Autor nicht bekannt und die Identität des Autors ist den Rezensenten nicht bekannt.
  7. Eine externe Rezension wird in der Regel von Wissenschaftlern außerhalb des Instituts durchgeführt, mit dem der Autor verbunden ist, die in der Regel nicht mit dem Autor in einem Interessenkonflikt stehen, worunter man persönliche Beziehungen wie Ehe oder Verwandtschaft oder Verschwägerung bis zum zweiten Grad sowie berufliche Unterordnung, wissenschaftliche Zusammenarbeit in den letzten zwei Jahren usw. umfasst.
  8. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Rezensenten aus ihrer wissenschaftlichen Gemeinschaft für Autoren zu ernennen, die mit anderen Universitäten als der Päpstlichen Theologischen Fakultät in Verbindung stehen. Rezensenten können weder der Chefredakteur noch der Redaktionssekretär sein.
  9. Für den Fall, dass der Kreis der Fachleute auf gegebenem Gebiet sehr eng ist, sind Abweichungen von den oben genannten Regeln zulässig.
  10. Der Rezensent muss die Rezension ohne unnötige Verzögerungen durchführen. Normalerweise beträgt die Frist für die Erstellung einer Rezension drei Wochen. Die Redaktion erwartet, dass der Rezensent innerhalb einer Woche den Auftrag akzeptiert oder ablehnt.
  11. Die Rezension muss eine eindeutige Schlussfolgerung des Gutachters über die Bedingungen für die Zulassung des Artikels zu weiteren Redaktionsphasen oder die Ablehnung des Artikels enthalten. Zu allgemeine Rezensionen, die sich nicht auf den Inhalt des zu überprüfenden Textes beziehen, sowie Rezensionen, bei denen es klare Argumentation „für“ oder „gegen“ die Annahme oder Ablehnung zur Veröffentlichung fehlt, werden nicht berücksichtigt.
  12. Der Rezensent führt eine meritorische Bewertung des eingereichten Textes unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien durch:
    – The title is appropriate to the manuscript content.
    – Angemessenheit des Titels für den Inhalt des Artikels;
    – Übereinstimmung des Abstracts mit dem Inhalt des Artikels;
    – Passende Schlüsselworte  zum Inhalt des Artikels;
    – Originalität des Artikels und Beitrag zur Literatur des Themas;
    – Bestimmung des Themas und des Ziels der Studie und Begründung der Notwendigkeit ihrer Durchführung;
    – Einblicke in den Stand der Forschung zu diesem Thema;
    – Tatsächliche und logische Korrektheit, korrekte und klare Textstruktur;
    – Einhaltung wissenschaftlicher Standards und Verständlichkeit der Sprache;
    – Auswahl aktueller und repräsentativer Literatur und Richtigkeit ihrer Zitierung;
    – Die Richtigkeit der erhaltenen Schlussfolgerungen und ihre Übereinstimmung mit dem Inhalt und dem Zweck der Arbeit.
  13. Der Rezensent sollte dem Redakteur eine der folgenden Empfehlungen geben:
    – Der Artikel ist für die Veröffentlichung geeignet, ohne dass Änderungen vorgenommen werden müssen.
    – Der Artikel wird nach Änderungen zur Veröffentlichung bereit sein. Der Text muss nicht erneut überprüft werden (bitte geben Sie Korrekturvorschläge an).
    – Der Artikel in seiner jetzigen Form kann nicht veröffentlicht werden. Der Text erfordert größere Änderungen und Überarbeitung sowie er soll erneut rezensiert werden (geben Sie die erforderlichen Änderungen an).
    – Der Artikel in seiner jetzigen Form kann nicht veröffentlicht werden und es besteht keine realistische Chance, ihn zu überarbeiten (bitte begründen).
  14. Der Autor ist verpflichtet, den Artikel entsprechend den Empfehlungen des Rezensenten zu korrigieren, wenn die Redaktion die Rezension als eine den formalen und wesentlichen Anforderungen angemessen erachtet. Der Autor hat auch das Recht, sich mit den Vorschlägen des Rezensenten auseinanderzusetzen. Wenn er eine Bemerkung für unbegründet hält, muss er erklären, warum er das so meint, und dann kann er sich weigern, den Text zu verbessern. Nachdem der Autor eine Änderung vorgenommen hat, hat der Rezensent das Recht, den Text erneut zu überprüfen, wenn er in der Rezension entschieden hat, dass der Artikel rezensiert werden sollte.
  15. Die endgültige Entscheidung, einen Artikel zur Veröffentlichung anzunehmen oder abzulehnen, trifft der Chefredakteur auf der Grundlage der Empfehlungen der Rezensenten, der Analyse der Kommentare in Rezensionen und der endgültigen Fassung des Artikels, die der Autor zusammen mit seinen möglichen Antworten auf die Kommentare des Rezensenten zur Verfügung stellt.
  16. Der Rezensent erstellt eine Rezension, indem er sich auf der Website der Zeitschrift anmeldet und ein elektronisches Formular ausfüllt, möglicherweise auch einen Kommentar oder eine Kommentardatei zum Artikel hinzufügt. Der Rezensent hat die Möglichkeit, den zu rezensierenden Text zusammen mit den Kommentaren zu dieser Datei in eine separate Datei beizufügen.Autoren müssen den Beitrag einzelner Mitautoren zur Erstellung einer Publikation offenlegen. Die Redaktion fragt auch nach Informationen über Finanzierungsquellen für Veröffentlichungen, Beiträge von Forschungsinstituten, Verbänden und anderen Akteuren. Wenn der Verdacht besteht, dass die vom Comittee on Publication Ethics (COPE) festgelegten schlechten Praktiken angewendet werden, muss der Rezensent die Redaktion umgehend benachrichtigen. Daher muss er die von der Redaktion akzeptierten ethischen Prinzipien kennen.
  17. Rezensenten dürfen das Wissen, das in der Arbeit des Rezensenten enthalten ist, vor der Veröffentlichung nicht verwenden.
  18. Die Rezension ist normalerweise kostenlos.
  19. Die Redaktion veröffentlicht mindestens einmal im Jahr eine Liste der Rezensenten auf der Website, die sie bei der Erstellung von kürzlich veröffentlichten Ausgaben mitgearbeitet haben.