Als Teil des Einreichungsverfahren werden die Autor/innen gebeten, anhand der Checkliste für Beiträge die Übereinstimmung ihres Beitrags Punkt für Punkt mit den angegebenen Vorgaben abzugleichen. Beiträge können an Autor/innen, die die Richtlinien nicht befolgen, zurückgegeben werden.
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1. Ich erkläre, dass der eingereichte Artikel keine Anzeichen von Plagiaten aufweist, d.h. ein Werk ist, das in keiner Weise eine Verletzung bestehender Lizenz- oder Urheberrechte im Sinne des Gesetzes vom 4. Februar 1994 über das Urheberrecht und verwandte Rechte darstellt (d. H. Gesetzblatt 2006, Nr. 90, Ziffer 631), die für das gesamte oder einen Teil des Werkes gelten. Es verletzt nicht die durch geltendes Recht geschützten persönlichen Rechte und enthält keine Daten oder Informationen, die es auf illegale Weise erhalten haben könnte.
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2. Ich erkläre, dass es sich bei dem Artikel um ein Werk handelt und meine Rechte daran nicht eingeschränkt sind.
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3. Ich erkläre, dass der eingereichte Artikel noch nicht veröffentlicht wurde und nicht in einer anderen wissenschaftlichen Zeitschrift zur Überprüfung eingereicht wurde.
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4. Ich erkläre, dass der Artikel gemäß dem Leitfaden die Autoren erstellt wurde, der auf der Website der Breslauer Theologischen Rundschau unter dem angegebenen Link veröffentlicht wurden, und dass ich weiß, dass die Nichteinhaltung dieser Richtlinien aus formalen Gründen dazu führen kann, dass der Text von der Redaktion abgelehnt wird (interne Überprüfung).
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5. Ich erkläre, dass ich in meiner Arbeit alle Personen aufgeführt habe, die zu ihrer Entstehung beigetragen haben, und dass es unter ihren Autoren keine Personen gibt, die zu ihrer Entstehung keinen wesentlichen Beitrag geleistet haben. Daher schließe ich versteckte Urheberschaft, scheinbare Urheberschaft und geschenkte Urheberschaft meinem Artikel aus. Ich kenne auch die rechtlichen und wissenschaftlichen Konsequenzen, die sich aus der Beglaubigung der Unwahrheit ergeben.
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6. Ich erkläre, dass ich alle wesentlichen Finanzierungsquellen für den hinterlegten Artikel offengelegt habe.
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7. Ich erkläre, dass ich dem Verleger (dem Päpstlichen Theologischen Institut) Eigentums- und Urheberrecht an dem Werk, das ich in dieser Form vorlege, übergebe. Die Übertragung des Urheberrechts auf das zu vorgelegte Werk erfolgt in allen Nutzungsbereichen, insbesondere den in dem Artikel 50 des Urheberrechtsgesetzes und den damit verbundenen Rechten genannten: 1. Im Bereich der Aufzeichnung und Multiplikation des Werkes – Herstellung der Kopien des Werks mit einer bestimmten Technik, einschließlich gedruckter, reprografischer, magnetischer Aufzeichnung und digitaler Technik. 2. In Bezug auf die Veröffentlichung des Originals oder der Kopien, auf denen das Werk aufgezeichnet wurde – - Platzierung auf dem Markt, Ausleihe oder Vermietung des Originals oder der Kopien. 3. In Bezug auf die Verbreitung des Werkes auf eine andere Weise als in Absatz 2 angegeben - öffentliche Aufführung, Präsentation, Ausstrahlung, Wiedergabe, Übertragung und Neuauflage des Werkes sowie öffentliche Zurverfügungstellung des Werkes, damit jeder an seinem gewählten Ort und zu jeder Zeit darauf zugreifen kann. Die Verwendung des Werkes durch den Herausgeber in den oben genannten Nutzungsbereichen ist zeitlich, quantitativ und territorial unbegrenzt.